Bei einem bekannten Risiko von Schimmel-
vorkommen in einer Wohnung kann man
darauf zur Vermeidung leicht mit einigen
wenigen Anpassungen im Wohnverhalten
reagieren. Ein Risiko ist immer vorhanden:
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in Altbauten bis Anfang der 80er Jahre wegen geringem Wärmeschutz
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in Neubauten wegen hoher Baufeuchte, insbesondere im ersten Winter
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generell bei Vorhandensein dicht schließender Fensterfugen
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bei hoher Feuchteproduktion der Bewohner, z. B. durch viel Duschen, Wäschetrocknen oder vielen Pflanzen in der Wohnung
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Bei Einhaltung dieser Empfehlungen kann es
in Ihrer Wohnung ohne gravierende Bau-
mängel nie einen Schimmelschaden geben:
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1.
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Täglich mehrmals Lüften
Mindestens 3-4 Mal täglich, darüber
hinaus immer nach Anzeige eines
Hygrometers.
Ein Mal tägliches Lüften der Wohnung
reicht nur in den seltensten Fällen. Im
Interesse einer hygienisch gesunden
Atemluft muss bei Anwesenheit der
Bewohner mindestens 3-4 Mal täglich
gründlich gelüftet werden.
Die beste Orientierung bietet ein
Hygrometer. Insbesondere in Altbauten
(bis ca. 1980) muss während des
Winters (unter +5°C) bei Überschreiten
von 50% r. F. gelüftet werden. Bei
anhaltendem Frost sollte sich mit
ausreichender Belüftung eine relative
Luftfeuchte von unter 40% einstellen.
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2.
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Im Winter nur Stoßlüftung
Eine Fensterbank muss frei bleiben,
denn Kipplüftung kühlt aus und erhöht
die Heizkosten.
Während der Heizperiode muss zum
effektiven Luftaustausch in jedem Raum
das Fenster kurz ganz geöffnet werden.
Bei vollgestellten Fensterbänken ist das
nicht möglich, daher benötigt jedes
Zimmer ein ganz zu öffnendes Fenster.
In der Zeit von Oktober bis April hat
Kipplüften nur nachteilige Folgen. Der
Luftaustausch erfolgt sehr schleppend.
Dafür kühlen die Raumflächen rund um
das Fenster sowie der Boden stark aus.
Kipplüften ist für deutlich erhöhte
Heizkosten verantwortlich.
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3.
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Immer nur kurz lüften
Gewöhnlich 10-15 Minuten, bei Frost sind
maximal 5 Minuten völlig ausreichend.
Der Austausch verbrauchter Luft gegen
Frischluft funktioniert bei kalten
Temperaturen sehr schnell. Unter +5°C
genügen maximal 5 Minuten!
Bei wärmeren Außentemperaturen
gilt die Faustregel:
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bei 5-10°C Lüftungsdauer 5-10 Minuten
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bei 10-15°C Lüftungsdauer 10-15 Minuten
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über 15°C Lüftungsdauer beliebig, nach Wohlbefinden
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4.
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Lüften auch bei Regen
Kalte Luft kann nur wenig Feuchte
aufnehmen. Selbst wenn Kaltluft bei
Regen oder Nebel 90-100% feucht ist:
Aufgeheizt in der Wohnung ergibt sich
daraus trockene Warmluft mit ca. 30%
Feuchte, die wieder neue Wohnfeuchte
bis zu 50-60% aufnehmen kann. Damit
es nicht mehr wird, muss erneut
gelüftet werden.
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5.
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Feuchtebelastung direkt rauslüften
Feuchteentwicklung in Bad oder Küche
stets direkt nach draußen und nie in
die Wohnung abführen.
Luftfeuchte darf sich nicht über längere Zeit
in der Wohnung verteilen. Daher
gilt für einzelne Räume:
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Schlafzimmer: Morgens nach dem
Aufstehen
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Badezimmer: Sofort nach Duschen
und Baden
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Küche: Während und nach dem
Kochen
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Wohnung: Alle Räume vor dem
Schlafengehen
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6.
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Alle Zimmer beheizen
Die Raumtemperaturen sollen nie
dauerhaft unter 18°C absinken. Türen
zu weniger beheizten Räumen sind zu
schließen.
Achten Sie darauf, keine Räume
auskühlen zu lassen. Kalte Zimmer
sind stärker schimmelgefährdet. Die
Temperaturen daher – auch in nicht
dauernd genutzten Räumen - nicht
unter 18°C fallen lassen. Völliges
Auskühlen und Aufheizen erhöht die
Heizkosten.
Schlafzimmer mag man gern auch
kälter. Bei Schimmelgefahr muss dann
tagsüber auf 18-20°C beheizt werden.
Halten Sie Türen zwischen warmen und
kalten Wohnbereichen dringend
geschlossen. Feuchte Warmluft schlägt
sich sonst in kalten Zimmern nieder.
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7.
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Abwesenheit am Tage ohne Problem
Das Lüftungsverhalten bei Anwesenheit
ist entscheidend. Dann kann bei
Abwesenheit nichts schiefgehen.
Wer den ganzen Tag nicht zuhause ist,
sollte die Wohnung nicht unter 18°C
auskühlen lassen. Lüften ist nicht
erforderlich, solange keine hohen
Feuchtebelastungen vorhanden sind.
Auch Berufstätige können dafür Sorge
tragen, morgens, abends und an Wochenenden ausreichend,
entsprechend den vorgenannten
Orientierungen zu lüften. So kann
während der Abwesenheit kein
Feuchteschaden entstehen.
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8.
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Möbel mit Abstand zu Außenwänden
Möbel an Außenwänden, besonders
große Schränke, benötigen mindestens
5 cm Abstand, in Altbauten mindestens
10 cm.
Außenwände sind insbesondere in
Altbauten recht kalt. Dies ist kein
Baumangel, sondern durch das
Baualter bedingt. Besonders dort
erweist es sich als ungünstig, dass
hinter Einrichtungsgegenständen aller
Art nur wenig Raumwärme gelangen kann
und diese Flächen noch stärker
abkühlen.
Je schlechter der Wärmeschutz der
Außenwand, je kühler und feuchter das
Wohnklima, umso weiter muss Abstand
zu Außenwänden gehalten werden.
Dazu können im Einzelfall 5 cm
ausreichen, in vielen Fällen sind 10 cm
erforderlich bis hin zu 20 cm in
Extremfällen bei großen Möbelstücken.
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9.
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Kein Wäschetrocknen in der Wohnung
Wäschetrocknung in der Wohnung ist
kein Problem bei sehr guter Beheizung
und Belüftung.
Wo immer möglich, sollte Wäsche in
Trockenkellern, auf Trockenböden oder
im Freien getrocknet werden. Stehen
diese Möglichkeiten nicht zur
Verfügung, dann kann mit besonderer
Sorgfalt auch in der Wohnung
getrocknet werden.
Bei Wäschetrocknung in der Wohnung
muss der betreffende Raum gut
beheizt sein. Die Tür ist geschlossen zu
halten und während der
Trocknungsdauer muss mehrmals eine
Stoßlüftung erfolgen. So wird es auch
langfristig zu keinen Schäden
kommen.
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10.
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Keine Kellerlüftung im Sommer
In Kellerräumen nur lüften, wenn es
draußen kälter ist als drinnen.
Ein Sonderfall sind die kühlen
Kellerräume in den Sommermonaten.
Bereits im Frühsommer ist die
Warmluft von draußen schädlich, weil
ihre Feuchtelast an den kalten
Bauteilen und
Einrichtungsgegenständen kondensiert.
Im Gegensatz zum Winter darf dann
keine Belüftung erfolgen.
Räume im Keller sollten immer nur
dann gelüftet werden, wenn es draußen
kälter ist als drinnen. Dies ist im
Sommer gewöhnlich nachts oder in den
frühen Morgenstunden. Bei
Wärmebedarf sollte statt Außenlüftung
eine Beheizung der Kellerräume auch
im Sommer erfolgen.
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Verfasser:
Dipl.-Ing. Johannes Zink | Schimmel-Beratung Nord | Am Gehölz 85 | 22844 Norderstedt
Web: www.schimmel-beratung.de
E-Mail: zink@schimmel-beratung.de
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